Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Schutzmaßnahme im Betrieb — und der erste Punkt, den eine Aufsichtsbehörde prüft. Wir erstellen sie für Ihre realen Arbeitsbedingungen, nicht als Formularvorlage.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Formular, das einmal ausgefüllt und abgeheftet wird. Sie ist ein laufender Prozess, der Ihre Arbeitsbereiche systematisch erfasst und bei jeder wesentlichen Änderung fortgeschrieben wird.
Was in eine Gefährdungsbeurteilung gehört.
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Gegliedert nach Arbeitsplatz, Tätigkeit oder Personengruppe — je nachdem, was Ihren Betrieb realistisch abbildet.
Gefährdungen ermitteln
Mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, biologisch, ergonomisch — einschließlich psychischer Belastung, die seit 2013 ausdrücklich Teil der Beurteilung ist.
Risiko bewerten
Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere, nachvollziehbar begründet.
Maßnahmen festlegen
Nach dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, organisatorischen und zuletzt persönlichen Schutzmaßnahmen.
Umsetzen und Wirksamkeit prüfen
Maßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle gelten als unvollständig.
Dokumentieren und fortschreiben
Aktualisierung bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Ab wie vielen Mitarbeitenden ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ab der ersten beschäftigten Person. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ab mehr als zehn Beschäftigten kommt zusätzlich die Dokumentationspflicht in vollem Umfang zum Tragen — dokumentieren sollten Sie aber in jedem Fall, weil die Beurteilung sonst im Streitfall nicht nachweisbar ist.
§ 5, § 6 ArbSchGWie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Es gibt keine starre Frist. Anlassbezogen ist die Aktualisierung Pflicht: bei neuen Arbeitsmitteln oder Stoffen, geänderten Abläufen, Umbauten, nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Ohne besonderen Anlass hat sich eine Überprüfung alle ein bis drei Jahre etabliert.
Gehört psychische Belastung zur Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist die psychische Belastung ausdrücklich als Gefährdungsfaktor benannt und muss mitbeurteilt werden.
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchGWas passiert bei einer Prüfung ohne Dokumentation?
Die fehlende Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Schwerer wiegt meist die Haftungsfrage: Nach einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob die Gefährdung erkannt und beurteilt wurde.
§ 25 ArbSchG