Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Kurz gesagt
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist psychische Belastung ausdrücklich als Gefährdungsfaktor genannt und muss mitbeurteilt werden — in jedem Betrieb, unabhängig von der Größe. Betrachtet werden fünf Merkmalsbereiche: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen.
Die fünf Merkmalsbereiche
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gliedert die Betrachtung in fünf Bereiche. Sie sind kein Gesetzestext, haben sich aber als Prüfraster durchgesetzt.
1. Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Anforderungen.
2. Arbeitsorganisation Arbeitszeit, Pausenregelung, Schichtsysteme, Arbeitsablauf, Unterbrechungen, Termin- und Leistungsdruck.
3. Soziale Beziehungen Zusammenarbeit im Team, Verhalten von Vorgesetzten, Rückmeldung, Konflikte.
4. Arbeitsumgebung Lärm, Beleuchtung, Klima, Ergonomie, Arbeitsmittel — hier überschneidet sich der Bereich mit der klassischen Gefährdungsbeurteilung.
5. Neue Arbeitsformen Mobile Arbeit, ständige Erreichbarkeit, räumliche Trennung vom Team.
Ablauf in kleinen Betrieben
Der Aufwand lässt sich klein halten, ohne die Anforderung zu verfehlen:
- Tätigkeitsgruppen bilden — nicht jede Person einzeln, sondern nach vergleichbaren Arbeitsbedingungen
- Belastungen erheben — moderiertes Gruppengespräch mit Leitfaden reicht bei überschaubarer Größe
- Bewerten — welche Belastung ist auffällig, welche unkritisch
- Maßnahmen ableiten — vorrangig an den Verhältnissen ansetzen, nicht am Verhalten Einzelner
- Umsetzen und Wirksamkeit prüfen — der Schritt, der am häufigsten fehlt
- Dokumentieren — Ergebnis, Maßnahmen, Verantwortliche, Termine
Was Aufsichtsbehörden prüfen
Nach unserer Erfahrung sind es drei Punkte: Wurde der Bereich überhaupt betrachtet? Sind die Beschäftigten beteiligt worden? Und gibt es zu den festgestellten Belastungen konkrete Maßnahmen mit Terminen — oder endet die Dokumentation bei der Erhebung?
Der dritte Punkt ist der häufigste Befund. Eine Erhebung ohne abgeleitete Maßnahmen erfüllt die Anforderung nicht.